Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an wise media erteilten Aufträge bzw. mit wise media geschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies von wise media schriftlich bestätigt wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Auftraggebers sind für wise media nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von wise media anerkannt wurden.

Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung bzw. Inanspruchnahme der Leistung mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können jederzeit im Internet unter www.wise-media.de abgerufen und ausgedruckt werden.

II. Vertragsgegenstand

  1. wise media bietet klassische Designleistungen, d.h. Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte etc., Werbung, Webdesign (Internetauftritt), Schulungen und E-Solutions.

    1. Werbung
      wise media bietet Corporate Design, Logodesign & Branding, Attention Print, Prepress und Druckabwicklung etc

    2. Erstellung und Änderung von Internet-Seiten / E-Solutions
      Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf der Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. wise media ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl er Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des graphischen Designs, selbständig treffen.

      Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von wise media beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren.

      Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet, ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung der wise media obliegenden Leistungspflicht erforderlich.

      Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen vereinbart, so wird wise media im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner von wise media lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. wise media hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

      Ebenfalls wird die Erstellung von Messepräsentationen, digitalen Handbüchern, (interaktiven) Produktpräsentationen etc. angeboten.

    3. Schulungen
      wise media bietet Inhouse-Schulungen bzw. Wochenendworkshops zu aktuellen Grafik-Tools, webbezogenen Programmen und Programmiersprachen an.

  2. wise media ist uneingeschränkt berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter zu bedienen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, wise media alle Informationen und Materialien, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

  4. wise media behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen.

III. Vertragsschluss / Auftragsbestätigung / Beendigung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von wise media in schriftlicher Form bestätigt und vom Kunden gegengezeichnet wurde.

  3. Wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, so können der Kunde und wise media den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

  4. Im Falle eines Werkvertrags endet die Geschäftsbeziehung mit der Abnahme des Werkes.

IV. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Soweit klassische Designerleistungen erbracht werden, ist jeder wise media erteilte Auftrag ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

  2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

  3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Wise Media weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt wise media, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht ver-einbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

  4. wise media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

  5. wise media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt wise media zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

  6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

V. Vergütung

  1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

  2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

  3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist wise media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

  4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wise media für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  5. Im Bereich der Internetdienstleistung sind Leitungs- und Kommunikationskosten (z.B. Telekomgebühren) zwischen dem Kunden und wise media vom Kunden zu tragen und direkt mit seinem Telekommunikationspartner abzurechnen.

VI. Fälligkeit der Vergütung

  1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von wise media hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

    Bei Zahlungsverzug kann wise media Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

  2. Bei sonstigen Dienstleistungen ist die Zahlung mit Rechnungstellung sofort fällig.

    Bei Zahlungsverzug ist wise media berechtigt, die Leistungen einzustellen und die Vereinbarung fristlos aufzukündigen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch wise media bleibt unberührt.

  3. Bei der Buchung von Schulungen ist die jeweilige Vergütung bis spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn zu bezahlen.

    Ein Rücktritt von der Schulung ist ohne Kostentragung nur bis 3 Wochen vor Beginn möglich; Im Falle eines späteren Rücktritts sind dennoch 50 % der Schulungskosten zu entrichten.

VII. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

  2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von wise media abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, wise media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

  3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

  2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

  3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

  4. wise media ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat wise media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von wise media geändert werden.

IX. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind wise media Korrekturmuster vorzulegen.

  2. Die Produktionsüberwachung durch wise media erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist wise media berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber wise media 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. wise media ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

X. Haftung

  1. wise media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. wise media haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  2. wise media verpflichtet sich, seine Vertragspartner, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet wise media für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und sonstige Vertragspartner dem Grunde nach für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf den Betrag des vereinbarten Entgeltes.

  3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von wise media.

  4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet wise media nicht. Soweit Veröffentlichungen des Kunden im Internet oder anderen Diensten Gesetzen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, ist wise media berechtigt, die entsprechenden Angebote bis zur Klärung aus dem jeweiligen Dienst zu entfernen. Der Kunde wird hierüber umgehend informiert. Er stellt wise media von allen Ansprüchen Dritter aus einer eventuellen Verletzung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften frei.

  5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei wise media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

  6. Im Falle von Internetdienstleistungen erfolgt die Nutzung der Dienste auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Er haftet gegenüber wise media für jegliche Inanspruchnahme der Dienste, die durch die Benutzerkennung des Kunden erfolgt. Weder wise media noch dessen Vertragspartner, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen können gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht. wise media haftet deshalb nicht für aus Unterbrechungen/Fehlern entstehenden Schäden einschließlich etwaiger Folgeschäden.

XI. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. wise media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann wise media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller wise media übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber wise media von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

XII. Datenschutz / Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von wise media.

  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages personenrelevante Daten auch in EDV-Form gespeichert, geändert oder gelöscht, sowie gegebenenfalls an Dritte übermittelt werden.

  3. Alle Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen, Kündigungen bedürfen der Schriftform.

  4. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksam zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.